Inspektion und Wartung
Bereits bei der Auswahl von Spielplatzgeräten sollte an ihre Wartung und Pflege gedacht sowie ihre Langlebigkeit berücksichtigt werden. Folgende Aspekte sind zu beachten:
• das verwendete Material, zum Beispiel Holzart sowie deren Qualität und eventuelle Verleimung,
• der konstruktive Holzschutz wie dieAusführung der Holzverbindungen,
• die Gestaltung des Übergangs zum Fundament zum Beispiel durch Pfostenschuhe,
• die Wartungsfreundlichkeit und die Qualität der beweglichen Teile,
• die Umweltverträglichkeit und die spätere Entsorgung der verwendeten
Materialien.
Anschaffung
Der Erwerb eines genormten Spielplatzgerätes bedeutet nicht, dass das entstehende Gesamtergebnis zwangsläufig auch sicher ist. Neben den Anforderungen der Normen und den Herstellervorgaben fürdie Geräte gibt es übergreifende Punkte, die für alle Spielgerätetypen gelten und bei der Aufstellung und dem späteren Betrieb beachtet werden müssen:
• richtige Aufstellung und Fundamentierung des Gerätes und damit die Standfestigkeit,
• ausreichende Sicherheitsabstände und Freiräume,
• stoßdämpfender Boden entsprechend der Fallhöhe,
• Wartung, Instandhaltung und Pflege. Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen
Prüfung
Ein entscheidender Beitrag zur Gestaltung eines sicheren Spielbereiches ist die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Geräte und der gesamten Anlage. Das Unfallgeschehen der letzten Jahre hat gezeigt, dass zentrale Ursache für viele schwere Unfälle die nicht fachkundige Prüfung und mangelhafte Instandsetzung war. Um dies auszuschließen, ist in Zuständigkeit des Trägers ein Prüfmanagement nach DIN EN 1176 Teil 7 mit qualifizierten Personen aufzustellen. Dies beinhaltet:
• Visuelle Routineinspektion oder Sichtkontrolle (täglich – wöchentlich) Sie dient dem Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen, zum Beispiel Verschmutzungen, Scherben oder Spritzen. Fehlerhafte und instabileGeräte sind zu sperren und an die Verantwortlichen zu melden. Diese Prüfung kann durch eine eingewiesene Person, wie zum Beispiel dem Hausmeister bzw. der Hausmeisterin oder dem Kita- Personal, durchgeführt werden.
• Operative Inspektion oder Funktionskontrolle (monatlich – vierteljährlich) Sie beinhaltet die Überprüfung der Funktion, der Stabilität und der Standsicherheit der Geräte, sowie der gesamten Anlage. Diese Prüfung wird häufig durch entsprechend qualifizierte Personen oder Spielplatzsachkundige geleistet.
• Jährliche Hauptinspektion
Sie dient der Feststellung des betriebssicheren Zustandes und beinhaltet eine detaillierte Beurteilung des Gerätezustandes, der Verankerung und der Geräteumgebung. Diese Prüfung wird ausschließlich durch Spielplatzsachkundige oder Spielplatzsachverständige geleistet.
Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren.
Quelle: Vgl. DIN EN 1176, Teil 7 „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“